Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Allgemeine Bedingungen für die Bildungs-, Förder- und Beratungsangebote des Bildungs- und Erziehungsvereins Hand in Hand e. V.

Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Der Bildungs- und Erziehungsverein Hand in Hand e. V. bietet Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Familien unterschiedliche Bildungs-, Förder-, Beratungs- und Unterstützungsangebote an.

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die vom Bildungs- und Erziehungsverein Hand in Hand e. V. durchgeführten Bildungs-, Förder- und Beratungsangebote, soweit für ein bestimmtes Angebot keine abweichenden oder ergänzenden Bedingungen vereinbart werden.

Zu den Angeboten gehören insbesondere regelmäßige Bildungs- und Förderangebote sowie zeitlich begrenzte Projekte, Kurse, Ferienangebote, Beratungsangebote und weitere pädagogische Maßnahmen.

Einzelne Angebote können unentgeltlich, öffentlich oder anderweitig gefördert oder gegen einen Teilnahmebeitrag angeboten werden. Art, Umfang, Dauer und gegebenenfalls anfallende Beiträge ergeben sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung oder Teilnahmevereinbarung.

 

2. Träger der Angebote

Träger der Angebote ist, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben:

Bildungs- und Erziehungsverein Hand in Hand e. V.
Schulstraße 44
40721 Hilden

Telefon: 02103 910 33 44
E-Mail: info@HandInHand-ME.org

Bei einzelnen Angeboten können weitere Standorte oder Veranstaltungsorte angegeben werden.

 

3. Ziel und Charakter unserer Angebote

Die Angebote des Vereins dienen insbesondere der Bildung, individuellen Förderung, schulischen Unterstützung, Sprachförderung, Beratung sowie der Förderung von Entwicklung und gesellschaftlicher Teilhabe.

Art und Umfang der jeweiligen Unterstützung orientieren sich am konkreten Angebot und den pädagogischen und organisatorischen Rahmenbedingungen.

Bei individuellen Förderangeboten werden nach Möglichkeit der Lern- und Entwicklungsstand sowie die persönlichen Voraussetzungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer berücksichtigt.

Der Verein schuldet eine fachlich und pädagogisch angemessene Durchführung des vereinbarten Angebots. Ein bestimmter schulischer oder persönlicher Erfolg kann jedoch nicht garantiert werden. Insbesondere besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Schulnote, Versetzung, Prüfungsempfehlung oder das Bestehen einer Prüfung.

 

4. Beratung und Aufnahme

Bei Angeboten, bei denen eine individuelle Förderung oder längerfristige Teilnahme vorgesehen ist, kann vor der Aufnahme ein persönliches Beratungsgespräch stattfinden.

Dabei können insbesondere die aktuelle schulische Situation, der Förderbedarf, bisherige Lernentwicklungen sowie geeignete Formen der Unterstützung besprochen werden.

Bei schulbezogenen Förderangeboten kann es sinnvoll sein, dass zum Beratungsgespräch vorhandene schulische Unterlagen, insbesondere das letzte Zeugnis, sowie gegebenenfalls vorhandene diagnostische oder medizinische Unterlagen mitgebracht werden, soweit diese für die Förderung relevant sind und freiwillig zur Verfügung gestellt werden.

Aus einem Beratungsgespräch entsteht noch kein Anspruch auf Aufnahme in ein bestimmtes Angebot.

 

5. Anmeldung und Teilnahmevereinbarung

Die Teilnahme an einem Angebot kann eine vorherige Anmeldung voraussetzen.

Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern erfolgt die Anmeldung grundsätzlich durch eine sorgeberechtigte Person.

Eine verbindliche Teilnahme kommt zustande, wenn der Verein die Anmeldung bestätigt oder eine entsprechende Teilnahmevereinbarung geschlossen wird.

Bei Angeboten mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht durch die Anmeldung allein kein Anspruch auf einen Platz.

Für einzelne Angebote können ergänzende Teilnahmebedingungen gelten. Auf diese wird vor Abschluss der jeweiligen Teilnahmevereinbarung hingewiesen.

 

6. Teilnahmebeiträge

Ob ein Angebot unentgeltlich oder entgeltlich ist, ergibt sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung oder Teilnahmevereinbarung.

Bei entgeltlichen Angeboten werden Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise des Teilnahmebeitrags vor Beginn der Teilnahme mitgeteilt bzw. vereinbart.

Soweit monatliche Beiträge vereinbart werden, sind diese zu den in der jeweiligen Teilnahmevereinbarung festgelegten Zeitpunkten zu entrichten.

Öffentliche Förderungen oder Zuschüsse können an besondere Voraussetzungen gebunden sein. Ein Anspruch auf eine bestimmte öffentliche oder sonstige Förderung besteht gegenüber dem Verein nicht, soweit der Verein eine solche Förderung nicht ausdrücklich zugesagt hat.

 

7. Durchführung der Angebote

Der Verein ist bemüht, die Angebote entsprechend der vereinbarten bzw. angekündigten Planung durchzuführen.

Aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen können insbesondere Änderungen bei Räumen, Gruppenzusammensetzungen, eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie vergleichbaren organisatorischen Rahmenbedingungen erforderlich werden, soweit dadurch der wesentliche Charakter des vereinbarten Angebots erhalten bleibt.

Ein Anspruch auf Betreuung oder Förderung durch eine bestimmte Mitarbeiterin oder einen bestimmten Mitarbeiter besteht grundsätzlich nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

 

8. Gruppenangebote und individuelle Förderung

Viele Bildungs- und Förderangebote des Vereins finden in Gruppen oder Kleingruppen statt.

Die konkrete Gruppenzusammensetzung kann sich nach Alter, Klassenstufe, Förderbedarf, Leistungsstand, pädagogischen Gesichtspunkten und organisatorischen Möglichkeiten richten.

Eine Veränderung der Gruppenzusammensetzung kann vorgenommen werden, wenn dies aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen sinnvoll oder erforderlich ist.

 

9. Mitwirkung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Eine erfolgreiche Bildungs- und Förderarbeit setzt eine angemessene Mitwirkung voraus.

Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird erwartet, dass sie regelmäßig und pünktlich teilnehmen, die gemeinsame Lern- und Arbeitsatmosphäre respektieren und entsprechend ihren Möglichkeiten aktiv mitarbeiten.

Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist auch die Zusammenarbeit mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Förderung.

Der Verein kann Eltern bzw. Sorgeberechtigte über wesentliche Entwicklungen informieren und Gespräche über den weiteren Förderverlauf anbieten.

 

10. Verhinderung und Fehlzeiten

Kann eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer an einem vereinbarten Termin nicht teilnehmen, soll der Verein möglichst frühzeitig informiert werden.

Ob und unter welchen Voraussetzungen ein versäumter Termin nachgeholt werden kann, richtet sich nach dem jeweiligen Angebot und der hierzu getroffenen Vereinbarung.

Bei Gruppenangeboten besteht grundsätzlich kein Anspruch darauf, wegen einer individuellen Abwesenheit einen zusätzlichen Ersatztermin zu erhalten.

Besondere Regelungen für regelmäßig stattfindende entgeltliche Förderangebote können in der jeweiligen Teilnahmevereinbarung getroffen werden.

 

11. Ausfall von Angeboten

Kann ein vereinbarter Termin aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Vereins liegen, nicht stattfinden, bemüht sich der Verein bei regelmäßig stattfindenden entgeltlichen Angeboten um einen angemessenen Ersatz.

Bei Projekten, Veranstaltungen oder zeitlich begrenzten Angeboten kann der Verein erforderliche organisatorische Änderungen vornehmen oder Veranstaltungen absagen, wenn eine Durchführung aus wichtigen tatsächlichen oder organisatorischen Gründen nicht möglich ist.

Gesetzliche Ansprüche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. Vertragspartner bleiben unberührt.

 

12. Ferien, Feiertage und Schließzeiten

Ob ein Angebot während der Schulferien oder an gesetzlichen Feiertagen stattfindet, richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.

Für regelmäßig stattfindende Angebote können eigene Ferien- und Schließzeiten vorgesehen werden. Diese werden im Rahmen der jeweiligen Teilnahmevereinbarung oder durch entsprechende Information bekannt gegeben.

Ferienprojekte und besondere Veranstaltungen können hiervon abweichend ausdrücklich während der Schulferien stattfinden.

 

13. Dauer und Beendigung der Teilnahme

Die Dauer einer Teilnahme richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.

Zeitlich begrenzte Projekte und Kurse enden grundsätzlich mit Ablauf des vorgesehenen Projekt- oder Kurszeitraums, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Für fortlaufende entgeltliche Angebote werden Vertragsdauer und Kündigungsmöglichkeiten in der jeweiligen Teilnahmevereinbarung geregelt.

Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Dieses Recht ist bei Dauerschuldverhältnissen auch gesetzlich vorgesehen.

Bei Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen müssen zudem die gesetzlichen Grenzen für vorformulierte Verbraucherverträge beachtet werden. Insbesondere sind bei regelmäßigen Dienstleistungen bestimmte langfristige Bindungen, Verlängerungen und Kündigungsfristen durch § 309 BGB begrenzt.

 

14. Verhalten und Ausschluss von der Teilnahme

Ein respektvoller und wertschätzender Umgang miteinander ist Grundlage der Angebote des Vereins.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen insbesondere andere Personen nicht gefährden, erheblich beeinträchtigen oder den Ablauf eines Angebots dauerhaft und erheblich stören.

Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen soll zunächst versucht werden, gemeinsam mit den Beteiligten eine angemessene Lösung zu finden.

Ist eine weitere Teilnahme unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht zumutbar, kann eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer von einem Angebot ausgeschlossen werden. Bei entgeltlichen Vertragsverhältnissen bleiben die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen einer Beendigung maßgeblich.

 

15. Aufsicht

Die Aufsichtspflicht des Vereins besteht bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern grundsätzlich während der vereinbarten Betreuungs- oder Veranstaltungszeit und im Rahmen des jeweiligen Angebots.

Für den Weg zum Veranstaltungsort und für den Heimweg sind grundsätzlich die Eltern bzw. Sorgeberechtigten verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Besondere Regelungen einzelner Veranstaltungen oder Projekte bleiben hiervon unberührt.

 

16. Haftung

Der Verein haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Dies gilt insbesondere für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für persönliche Gegenstände, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem Angebot mitbringen, gelten ebenfalls die gesetzlichen Haftungsregelungen.

 

17. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung des Bildungs- und Erziehungsvereins Hand in Hand e. V.

Soweit für einzelne Angebote zusätzliche personenbezogene Daten erforderlich sind, werden die Betroffenen hierüber entsprechend den gesetzlichen Vorgaben informiert.

 

18. Foto-, Video- und Öffentlichkeitsarbeit

Fotos, Videoaufnahmen oder sonstige personenbezogene Veröffentlichungen erfolgen nicht allein aufgrund dieser Teilnahmebedingungen.

Soweit für die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins Aufnahmen verwendet werden sollen und hierfür eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

Eine erteilte oder nicht erteilte Einwilligung in Foto- oder Videoaufnahmen hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Teilnahme an einem Bildungs- oder Förderangebot, soweit die Aufnahme nicht ausnahmsweise notwendiger Bestandteil des konkreten Angebots ist.

 

19. Widerrufsrecht bei bestimmten Vertragsabschlüssen

Werden entgeltliche Teilnahmevereinbarungen mit Verbraucherinnen oder Verbrauchern ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb der Geschäftsräume des Vereins abgeschlossen, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Das BGB sieht für entsprechende Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge grundsätzlich ein Widerrufsrecht vor; die Widerrufsfrist beträgt regelmäßig 14 Tage.

Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und eine gesonderte Widerrufsbelehrung. Die gesetzlichen Informationspflichten sehen hierfür unter anderem Angaben zu Bedingungen, Fristen und Verfahren sowie grundsätzlich ein Muster-Widerrufsformular vor.

 

20. Ergänzende Vereinbarungen

Für einzelne Bildungs-, Förder-, Beratungs- oder Projektangebote können ergänzende Bedingungen vereinbart werden.

Dies betrifft insbesondere konkrete Leistungsumfänge, Teilnahmezeiten, Beiträge, Vertragslaufzeiten, Kündigungsregelungen sowie besondere organisatorische oder pädagogische Rahmenbedingungen.

Soweit eine individuelle Teilnahmevereinbarung von diesen allgemeinen Teilnahmebedingungen abweichende Regelungen enthält, gehen die individuell vereinbarten Regelungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vor.

 

21. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Zwingende gesetzliche Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben von diesen Teilnahmebedingungen unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.