Schule und Bildungswege

Schule und Bildungswege

Informationen und Orientierung für Eltern und Schüler

Das Schulsystem verstehen. Möglichkeiten kennenlernen. Entscheidungen vorbereiten.

Informationen für Eltern und Schüler zu Schulformen, Schulabschlüssen, Übergängen und weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen.

 

Das Schulsystem in NRW

Übergang nach Klasse 4

Schulformen im Überblick

Welche Schule passt?

Schulabschlüsse und Bildungswege

Weiterführende Schulen in Hilden

Anmeldung und Termine

Häufige Fragen

Elternveranstaltungen

Downloads

Das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen

Unterschiedliche Schulformen. Vielfältige Bildungswege. Verschiedene Möglichkeiten.

 

Das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen bietet Kindern und Jugendlichen unterschiedliche Möglichkeiten, ihre schulische Bildung entsprechend ihren Fähigkeiten, Interessen und ihrer persönlichen Entwicklung fortzusetzen.

 

Der Bildungsweg beginnt in der Regel mit der Grundschule. Nach der vierten Klasse wechseln die Kinder auf eine weiterführende Schule. Dort setzen sie ihre schulische Laufbahn in der Sekundarstufe I fort. Je nach Schulform und weiterem Bildungsweg können sie unterschiedliche Schulabschlüsse erwerben und anschließend eine Berufsausbildung beginnen oder ihre schulische Bildung fortsetzen.

 

Das Schulsystem ist dabei nicht als starre Abfolge festgelegt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Wechsel zwischen Schulformen, Bildungsgängen und Bildungswegen möglich.

 

Die Grundschule – gemeinsames Lernen in den Klassen 1 bis 4

Die Grundschule umfasst in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich die Klassen 1 bis 4. Sie vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten, insbesondere im Lesen, Schreiben und Rechnen. Gleichzeitig unterstützt sie die soziale, sprachliche und persönliche Entwicklung der Kinder.

 

Im vierten Schuljahr steht der Übergang auf eine weiterführende Schule an. Die Grundschule informiert die Eltern über die schulische Entwicklung ihres Kindes und spricht eine Empfehlung für die weitere Schullaufbahn aus.

 

Die Sekundarstufe I – Lernen an weiterführenden Schulen

Nach der Grundschule besuchen die Kinder eine weiterführende Schule. Die Sekundarstufe I umfasst je nach Schulform die Klassen 5 bis 9 beziehungsweise 10.

 

In Nordrhein-Westfalen gibt es verschiedene Schulformen:

 

  • Hauptschule

  • Realschule

  • Gymnasium

  • Gesamtschule

  • Sekundarschule

  • Primusschule

Die Schulformen unterscheiden sich unter anderem hinsichtlich ihrer Bildungsgänge, Unterrichtsorganisation und pädagogischen Konzepte. Auch die Möglichkeiten, Schulabschlüsse zu erwerben oder anschließend einen weiteren Bildungsgang zu besuchen, sind unterschiedlich geregelt.

 

Nicht jede Schulform ist in jeder Stadt vertreten. Welche Schulen vor Ort zur Verfügung stehen, hängt von der jeweiligen Schullandschaft ab.

 

Die Sekundarstufe II – schulische und berufliche Bildungswege

Nach der Sekundarstufe I können Jugendliche ihre Bildung auf unterschiedlichen Wegen fortsetzen.

 

Zur Sekundarstufe II gehören insbesondere die gymnasiale Oberstufe und die Bildungsgänge der Berufskollegs.

 

Die gymnasiale Oberstufe führt bei erfolgreichem Abschluss zur allgemeinen Hochschulreife, dem Abitur. Sie wird an Gymnasien, Gesamtschulen und unter bestimmten Voraussetzungen an weiteren Schulen angeboten.

 

Berufskollegs verbinden allgemeinbildende und berufsbezogene Bildungsangebote. Je nach Bildungsgang können dort schulische und berufliche Qualifikationen sowie unterschiedliche Schulabschlüsse erworben werden.

 

Auch die duale Berufsausbildung, bei der Jugendliche in einem Betrieb und in der Berufsschule lernen, gehört zu den wichtigen Möglichkeiten im Anschluss an die Sekundarstufe.

 

I. Schulabschlüsse und weitere Bildungswege

In Nordrhein-Westfalen können Schülerinnen und Schüler je nach Schulform, Bildungsgang und erfüllten Voraussetzungen verschiedene Abschlüsse erwerben.

Dazu gehören insbesondere:

 

  • Erster Schulabschluss

  • Erweiterter Erster Schulabschluss

  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)

  • Fachhochschulreife

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Die Abschlüsse eröffnen unterschiedliche Möglichkeiten für eine weitere schulische oder berufliche Qualifizierung. Welche Wege anschließend offenstehen, hängt vom erworbenen Abschluss und gegebenenfalls von zusätzlichen Voraussetzungen ab.

 

Ein höherer Schulabschluss kann auch über einen späteren Bildungsweg erreicht werden. Der Weg zum Abitur muss beispielsweise nicht unmittelbar nach der Grundschule über ein Gymnasium führen.

 

Bildungswege können sich verändern

Die Entscheidung für eine weiterführende Schule ist bedeutsam, bestimmt aber nicht zwangsläufig den gesamten späteren Bildungsweg.

 

Kinder und Jugendliche entwickeln sich weiter. Interessen können sich verändern, schulische Leistungen verbessern oder neue berufliche Ziele entstehen.

 

Das Schulsystem sieht deshalb unter bestimmten Bedingungen Möglichkeiten vor, die Schulform zu wechseln, einen anderen Bildungsgang zu besuchen oder einen weiteren Schulabschluss zu erwerben.

 

Welche Möglichkeiten im Einzelfall bestehen, richtet sich nach den geltenden schulrechtlichen Bestimmungen und den jeweiligen Aufnahme- und Leistungsvoraussetzungen.

 

Entscheidend ist deshalb nicht allein, mit welcher Schulform ein Kind beginnt, sondern auch, welche Möglichkeiten ihm im weiteren Verlauf seiner schulischen Entwicklung offenstehen.

Von der Grundschule in die 5. Klasse

Der Übergang auf eine weiterführende Schule

 

Mit dem Ende der vierten Klasse beginnt für Kinder und Eltern ein neuer Abschnitt der schulischen Entwicklung. Die Kinder verlassen ihre vertraute Grundschule und wechseln auf eine weiterführende Schule. Dort erwarten sie neue Fächer, andere Unterrichtsabläufe, neue Lehrkräfte und eine neue Klassengemeinschaft.

 

Für Eltern stellt sich vor allem die Frage, welche Schule und welche Schulform zu den Fähigkeiten, Interessen, Lernvoraussetzungen und der bisherigen Entwicklung ihres Kindes passen.

 

In Nordrhein-Westfalen ist der Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe I durch ein geregeltes Verfahren begleitet. Dazu gehören die Beratung durch die Grundschule, die Grundschulempfehlung, die Entscheidung der Eltern und die Anmeldung an einer weiterführenden Schule.

 

Wie läuft der Übergang ab?

Der Übergang wird im vierten Schuljahr vorbereitet. Eltern erhalten Informationen zur schulischen Entwicklung ihres Kindes und zu den möglichen weiterführenden Schulformen.

 

Der Ablauf umfasst im Wesentlichen folgende Schritte:

 

1. Beratung durch die Grundschule

Im vierten Schuljahr findet ein Beratungsgespräch zwischen den Eltern und der Klassenlehrkraft statt. Dabei werden die bisherige Lernentwicklung, die schulischen Leistungen sowie die Fähigkeiten und Lernvoraussetzungen des Kindes besprochen.

 

2. Grundschulempfehlung

Mit dem Halbjahreszeugnis der vierten Klasse erhalten die Eltern eine begründete Empfehlung für die weitere schulische Laufbahn ihres Kindes. Sie soll bei der Wahl einer geeigneten Schulform Orientierung geben.

 

3. Information über weiterführende Schulen

Eltern können sich über die verschiedenen Schulformen und die Angebote einzelner Schulen informieren. Hierfür bieten weiterführende Schulen beispielsweise Informationsabende, Tage der offenen Tür und weitere Möglichkeiten zum Kennenlernen an.

 

4. Entscheidung der Eltern

Die Eltern entscheiden, an welcher weiterführenden Schule sie ihr Kind anmelden möchten. Dabei können sie die Grundschulempfehlung, die Interessen und Entwicklung ihres Kindes sowie die Informationen über die jeweiligen Schulen berücksichtigen.

 

5. Anmeldung an der weiterführenden Schule

Die Anmeldung erfolgt innerhalb der vorgesehenen Anmeldefristen. Die genauen Termine und erforderlichen Unterlagen werden von den zuständigen Stellen und Schulen bekannt gegeben.

 

6. Aufnahme und Vorbereitung auf die 5. Klasse

Nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens erhalten die Eltern eine Mitteilung über die Aufnahmeentscheidung. Viele Schulen bieten anschließend Kennenlerntage oder weitere Angebote an, um den Kindern den Einstieg zu erleichtern.

 

Die Grundschulempfehlung – eine Orientierung für Eltern

Die Grundschulempfehlung ist ein wichtiger Bestandteil des Übergangsverfahrens in Nordrhein-Westfalen.

 

Sie beruht auf der bisherigen schulischen Entwicklung des Kindes und berücksichtigt neben den Leistungen auch seine Lernentwicklung und Fähigkeiten.

 

Die Grundschule spricht eine Empfehlung für die Schulform aus, die aus ihrer pädagogischen Sicht für die weitere Entwicklung des Kindes geeignet erscheint. Dabei kann sie auch eine eingeschränkte Eignung für eine weitere Schulform feststellen.

 

Die Grundschulempfehlung ist in Nordrhein-Westfalen nicht verbindlich.

Sie dient den Eltern als pädagogische Orientierung, legt die Schulform jedoch nicht verbindlich fest.

 

Wer entscheidet über die weiterführende Schule?

In Nordrhein-Westfalen entscheiden grundsätzlich die Eltern, welche Schulform ihr Kind nach der Grundschule besuchen soll.

 

Sie können ihr Kind auch an einer Schulform anmelden, für die keine entsprechende Grundschulempfehlung vorliegt.

 

In diesem Fall ist ein zusätzliches Beratungsgespräch an der gewünschten weiterführenden Schule vorgesehen. Dabei sollen die Eltern über die Anforderungen der Schulform informiert werden.

 

Die Wahl der Schulform und die Aufnahme an einer bestimmten Schule sind allerdings zwei unterschiedliche Fragen.

 

Der Elternwille bedeutet nicht automatisch einen Anspruch auf einen Platz an einer bestimmten Schule.

 

Ob ein Kind an der gewünschten Schule aufgenommen werden kann, hängt unter anderem von den verfügbaren Plätzen und den geltenden Aufnahmebestimmungen ab.

 

Welche Kriterien können Eltern bei der Schulwahl berücksichtigen?

Bei der Schulwahl geht es nicht allein um Noten oder um die Frage, welcher Schulabschluss später erreicht werden soll.

 

Auch die individuellen Voraussetzungen und Bedürfnisse eines Kindes können für die Entscheidung bedeutsam sein.

 

Eltern können sich beispielsweise mit folgenden Fragen beschäftigen:

 

  • Lernentwicklung: Wie hat sich mein Kind in den vergangenen Schuljahren entwickelt?

  • Lernverhalten: Wie selbstständig arbeitet es und wie geht es mit neuen Aufgaben um?

  • Interessen und Stärken: Welche Fächer, Themen und Tätigkeiten interessieren mein Kind besonders?

  • Lernmotivation: Wie erlebt mein Kind schulische Anforderungen und eigene Lernerfolge?

  • Unterstützungsbedarf: In welchen Bereichen benötigt mein Kind zusätzliche Begleitung oder Förderung?

  • Schulisches Umfeld: Welche Lernbedingungen, Unterrichtsangebote und pädagogischen Schwerpunkte bietet die jeweilige Schule?

  • Wünsche des Kindes: Welche Vorstellungen, Erwartungen oder Sorgen hat mein Kind selbst?

Diese Fragen können helfen, die verschiedenen Möglichkeiten besser einzuordnen. Sie ersetzen jedoch keine individuelle Betrachtung der schulischen Entwicklung.

 

Eine passende Schule sollte nicht allein nach ihrem Namen oder der Schulform beurteilt werden. Entscheidend ist auch, wie die konkrete Schule arbeitet und welche Lernbedingungen sie bietet.

 

Wie können Eltern ihr Kind auf die neue Schule vorbereiten?

Der Übergang in die fünfte Klasse ist mit Veränderungen verbunden. Neben neuen Unterrichtsfächern und Lehrkräften müssen sich die Kinder häufig an andere Tagesabläufe, längere Schulwege und eine größere Selbstständigkeit gewöhnen.

 

Eltern können diesen Übergang begleiten, indem sie:

 

  • mit ihrem Kind über Erwartungen, Wünsche und mögliche Sorgen sprechen

  • die neue Schule nach Möglichkeit gemeinsam kennenlernen

  • den künftigen Schulweg rechtzeitig besprechen und einüben

  • ihr Kind schrittweise an mehr Selbstständigkeit heranführen

  • die Organisation von Schulmaterialien und Hausaufgaben gemeinsam vorbereiten

  • Interesse an den ersten Erfahrungen in der neuen Schule zeigen

  • ihrem Kind Zeit geben, sich an die neue Umgebung zu gewöhnen

Nicht jedes Kind erlebt den Schulwechsel gleich. Während sich manche Kinder schnell zurechtfinden, benötigen andere mehr Zeit und Unterstützung.

 

Auch anfängliche Unsicherheiten oder Schwierigkeiten bedeuten nicht automatisch, dass die gewählte Schule ungeeignet ist. Wichtig ist, die Entwicklung aufmerksam zu begleiten und bei Bedarf frühzeitig das Gespräch mit den Lehrkräften zu suchen.

 

Die Schulwahl ist eine wichtige Entscheidung, aber kein endgültig festgelegter Bildungsweg

Die Entscheidung für eine weiterführende Schule hat Bedeutung für die nächsten Schuljahre. Sie bestimmt jedoch nicht zwangsläufig den gesamten späteren Bildungsweg.

 

In Nordrhein-Westfalen bestehen unter bestimmten Voraussetzungen Möglichkeiten, zwischen Schulformen und Bildungsgängen zu wechseln oder weitere Schulabschlüsse zu erwerben.

 

Kinder entwickeln sich unterschiedlich schnell. Ihre Interessen, Leistungen und Ziele können sich im Laufe der Schulzeit verändern.

 

Deshalb sollten Eltern die Schulwahl als Entscheidung für den nächsten Entwicklungsabschnitt betrachten und zugleich die weiteren Bildungswege im Blick behalten.

Welche Schulformen gibt es in Nordrhein-Westfalen?

Unterschiedliche Schulformen und Bildungswege im Überblick

Nach der vierten Klasse wechseln die Kinder in Nordrhein-Westfalen auf eine weiterführende Schule. Dabei stehen verschiedene Schulformen zur Verfügung, die sich in ihrer Unterrichtsorganisation, ihren pädagogischen Konzepten, den angebotenen Bildungsgängen und den Möglichkeiten zum Erwerb von Schulabschlüssen unterscheiden.

 

Zu den Schulformen der Sekundarstufe I gehören die Hauptschule, Realschule, das Gymnasium, die Gesamtschule, die Sekundarschule und die Primusschule. Daneben gibt es Förderschulen sowie unterschiedliche Angebote des Gemeinsamen Lernens.

 

Nicht jede Schulform ist in jeder Stadt vertreten. Welche Schulen tatsächlich zur Auswahl stehen, hängt vom regionalen Schulangebot ab.

 

Die folgende Übersicht erläutert die wesentlichen Merkmale der einzelnen Schulformen und die dort möglichen Schulabschlüsse.

 

Hauptschule

Klassen 5 bis 10

Die Hauptschule vermittelt eine grundlegende allgemeine Bildung und legt einen besonderen Schwerpunkt auf praxisbezogenes Lernen und die Vorbereitung auf die berufliche Ausbildung.

Der Unterricht verbindet fachliche Grundlagen mit lebensnahen und berufsorientierenden Inhalten. Die Schülerinnen und Schüler werden dabei unterstützt, ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln und sich auf die Anforderungen einer Ausbildung oder eines weiterführenden Bildungsgangs vorzubereiten.

 

Wesentliche Merkmale

  • grundlegende allgemeine Bildung

  • praxisbezogene Unterrichtsinhalte

  • Berufsorientierung und Vorbereitung auf die Arbeitswelt

  • individuelle Förderung entsprechend den Lernvoraussetzungen

  • Unterricht in den Klassen 5 bis 10

Mögliche Schulabschlüsse

  • Erster Schulabschluss

  • Erweiterter Erster Schulabschluss

  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen

Mit dem Mittleren Schulabschluss kann bei entsprechender Berechtigung auch der Übergang in die gymnasiale Oberstufe möglich sein.

 

Realschule

Klassen 5 bis 10

Die Realschule vermittelt eine erweiterte allgemeine Bildung. Sie verbindet theoretische Grundlagen mit anwendungsbezogenen Lerninhalten und bereitet sowohl auf eine berufliche Ausbildung als auch auf weiterführende schulische Bildungsgänge vor.

 

Der Unterricht umfasst die allgemeinbildenden Fächer und bietet Möglichkeiten zur individuellen Schwerpunktsetzung, insbesondere im Wahlpflichtbereich.

 

Wesentliche Merkmale

  • erweiterte allgemeine Bildung

  • Verbindung von theoretischem und anwendungsbezogenem Lernen

  • Wahlpflichtunterricht zur fachlichen Schwerpunktsetzung

  • Vorbereitung auf berufliche und weiterführende schulische Bildungswege

  • Unterricht in den Klassen 5 bis 10

Mögliche Schulabschlüsse

  • Erster Schulabschluss

  • Erweiterter Erster Schulabschluss

  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)

Bei entsprechenden Leistungen kann mit dem Mittleren Schulabschluss auch die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben werden.

 

Gymnasium

Klassen 5 bis 10 und gymnasiale Oberstufe

Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung und bereitet auf die gymnasiale Oberstufe sowie den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife vor.

Der Unterricht ist auf eine zunehmend selbstständige und wissenschaftsorientierte Auseinandersetzung mit fachlichen Inhalten ausgerichtet. Neben sprachlichen, mathematisch-naturwissenschaftlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Fächern können die Schulen unterschiedliche Schwerpunkte anbieten.

In Nordrhein-Westfalen umfasst der reguläre neunjährige gymnasiale Bildungsgang (G9) die Klassen 5 bis 10 sowie die dreijährige gymnasiale Oberstufe.

 

Wesentliche Merkmale

  • vertiefte allgemeine Bildung

  • Vorbereitung auf wissenschaftsorientiertes Lernen

  • breites Fächerangebot und schulabhängige Schwerpunkte

  • gymnasiale Oberstufe mit dem Ziel des Abiturs

  • zunehmende Anforderungen an selbstständiges Lernen und Arbeiten

Mögliche Schulabschlüsse

  • schulische Abschlüsse der Sekundarstufe I nach den geltenden Bestimmungen

  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach erfolgreichem Abschluss der Sekundarstufe I

  • schulischer Teil der Fachhochschulreife unter den entsprechenden Voraussetzungen

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) nach erfolgreichem Abschluss der gymnasialen Oberstufe

Auch Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium vor dem Abitur verlassen, können je nach erreichtem Bildungsstand und erfüllten Voraussetzungen einen Schulabschluss erwerben.

 

Gesamtschule

Klassen 5 bis 10 und gymnasiale Oberstufe

Die Gesamtschule verbindet unterschiedliche Bildungsgänge innerhalb einer Schulform. Kinder und Jugendliche mit verschiedenen Lernvoraussetzungen lernen zunächst gemeinsam und werden entsprechend ihrer Leistungsentwicklung gefördert.

 

In bestimmten Fächern erfolgt im Verlauf der Sekundarstufe I eine Differenzierung nach unterschiedlichen Anforderungsebenen. Daneben bestehen gemeinsame Unterrichtsangebote und Möglichkeiten zur individuellen Schwerpunktsetzung.

 

Die Gesamtschule umfasst die Sekundarstufe I und verfügt über eine gymnasiale Oberstufe.

 

Wesentliche Merkmale

  • gemeinsames Lernen von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen

  • Differenzierung nach Leistungsanforderungen in bestimmten Fächern

  • individuelle Förderung und unterschiedliche Lernwege

  • Möglichkeit, verschiedene Schulabschlüsse innerhalb derselben Schulform zu erwerben

  • eigene gymnasiale Oberstufe

Mögliche Schulabschlüsse

  • Erster Schulabschluss

  • Erweiterter Erster Schulabschluss

  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Der Übergang in die gymnasiale Oberstufe setzt die entsprechende Berechtigung voraus.

Sekundarschule

Klassen 5 bis 10

Die Sekundarschule ist eine Schulform der Sekundarstufe I, in der Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen gemeinsam unterrichtet werden.

 

Sie ermöglicht verschiedene Bildungsgänge und berücksichtigt die individuelle Leistungsentwicklung. Je nach schulischem Konzept erfolgt der Unterricht in integrierter, teilintegrierter oder kooperativer Form.

 

Die Sekundarschule verfügt über keine eigene gymnasiale Oberstufe. Für Schülerinnen und Schüler, die nach der zehnten Klasse das Abitur anstreben, bestehen verbindliche Kooperationen mit Schulen, die eine gymnasiale Oberstufe anbieten.

 

Wesentliche Merkmale

  • gemeinsames Lernen mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen

  • verschiedene Bildungsgänge innerhalb einer Schule

  • individuelle Förderung und Leistungsdifferenzierung

  • Unterricht in den Klassen 5 bis 10

  • verbindliche Kooperation mit mindestens einer Schule mit gymnasialer Oberstufe

Mögliche Schulabschlüsse

  • Erster Schulabschluss

  • Erweiterter Erster Schulabschluss

  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)

Bei entsprechender Berechtigung ist anschließend der Übergang in eine gymnasiale Oberstufe möglich.

 

Primusschule

Klassen 1 bis 10

Die Primusschule verbindet die Primarstufe und die Sekundarstufe I in einer gemeinsamen Schulform. Kinder können dort von der ersten bis zur zehnten Klasse lernen, ohne nach der vierten Klasse die Schule wechseln zu müssen.

 

Das pädagogische Konzept setzt auf längeres gemeinsames Lernen und eine kontinuierliche Begleitung der individuellen Lernentwicklung.

 

Primusschulen wurden in Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Schulversuchs eingerichtet und sind keine flächendeckend angebotene Regelschulform.

 

Wesentliche Merkmale

  • gemeinsames Lernen von Klasse 1 bis Klasse 10

  • kein regulärer Schulwechsel nach der vierten Klasse innerhalb dieser Schulform

  • längere gemeinsame Lernzeit

  • individuelle Förderung und kontinuierliche Lernbegleitung

  • unterschiedliche Abschlussmöglichkeiten am Ende der Sekundarstufe I

Mögliche Schulabschlüsse

  • Erster Schulabschluss

  • Erweiterter Erster Schulabschluss

  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)

Mit der entsprechenden Berechtigung kann anschließend eine gymnasiale Oberstufe besucht werden.

 

Förderschule und Gemeinsames Lernen

Schulische Bildung bei sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf

In Nordrhein-Westfalen können Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf grundsätzlich an allgemeinen Schulen im Gemeinsamen Lernen oder an Förderschulen unterrichtet werden.

 

Förderschulen bieten Unterricht und Förderung entsprechend unterschiedlichen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten an. Dazu gehören beispielsweise Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung.

 

Je nach Förderschwerpunkt und Bildungsgang erfolgt der Unterricht zielgleich oder zieldifferent.

 

Wesentliche Merkmale

  • sonderpädagogische Förderung entsprechend dem individuellen Unterstützungsbedarf

  • unterschiedliche Förderschwerpunkte und Bildungsgänge

  • zielgleicher oder zieldifferenter Unterricht

  • Gemeinsames Lernen an entsprechend eingerichteten allgemeinen Schulen

  • individuelle Bildungs- und Förderplanung

Mögliche Schulabschlüsse

Die Abschlussmöglichkeiten richten sich nach dem jeweiligen Bildungsgang und den geltenden schulrechtlichen Bestimmungen. Im zielgleichen Unterricht können die regulären Schulabschlüsse erworben werden. Für zieldifferente Bildungsgänge gelten besondere Abschlussregelungen.

 

Was unterscheidet die Schulformen?

Die Schulformen unterscheiden sich nicht allein durch die möglichen Abschlüsse. Auch die Organisation des Unterrichts, die Leistungsdifferenzierung, die pädagogischen Konzepte und die Wege zur weiteren schulischen Qualifizierung sind unterschiedlich.

 

Für Eltern ist es deshalb sinnvoll, sowohl die grundsätzlichen Merkmale einer Schulform als auch das konkrete Angebot der einzelnen Schule kennenzulernen.

 

Eine Schulform beschreibt den schulischen Bildungsweg. Die einzelne Schule gestaltet diesen Rahmen mit ihrem eigenen pädagogischen Konzept, ihren Schwerpunkten und ihren Angeboten aus.

Welche Schule passt zu meinem Kind?

Stärken erkennen. Entwicklung berücksichtigen. Möglichkeiten verstehen.

 

Die Entscheidung für eine weiterführende Schule gehört zu den wichtigen Fragen, mit denen sich Eltern während der Grundschulzeit beschäftigen. Dabei geht es um weit mehr als Schulnoten oder die Empfehlung der Grundschule.

 

Jedes Kind bringt eigene Fähigkeiten, Interessen, Lernerfahrungen und Bedürfnisse mit. Manche Kinder arbeiten bereits sehr selbstständig, andere benötigen noch Unterstützung bei der Organisation ihrer Aufgaben. Einige lernen besonders gerne durch praktische Erfahrungen, andere beschäftigen sich intensiv mit theoretischen Fragestellungen. Auch das Lerntempo, die Motivation und der Umgang mit Herausforderungen können unterschiedlich sein.

 

Diese Unterschiede sind Teil der individuellen Entwicklung. Sie lassen sich nicht allein anhand einzelner Leistungen oder Zeugnisnoten beurteilen.

 

Die Frage lautet deshalb nicht, welche Schulform grundsätzlich die beste ist, sondern welche Lernbedingungen und schulischen Angebote zur gegenwärtigen Entwicklung des Kindes passen.

 

Die schulische Entwicklung betrachten

Die bisherigen schulischen Leistungen geben Hinweise auf den Lernstand eines Kindes. Sie zeigen jedoch nicht vollständig, wie es lernt, welche Fortschritte es gemacht hat und unter welchen Bedingungen es seine Fähigkeiten besonders gut entwickeln kann.

 

Bei der Schulwahl kann es deshalb hilfreich sein, die Entwicklung über einen längeren Zeitraum zu betrachten.

 

Fragen zur Orientierung:

  • Wie hat sich mein Kind während der Grundschulzeit entwickelt?

  • In welchen Fächern und Lernbereichen zeigt es besondere Stärken?

  • Welche Aufgaben fallen ihm leicht, welche bereiten Schwierigkeiten?

  • Wie geht es mit neuen oder anspruchsvollen Aufgaben um?

  • Welche Fortschritte hat es in den vergangenen Monaten gemacht?

  • Welche Rückmeldungen geben die Lehrkräfte zur Lernentwicklung?

Dabei sollte nicht nur der aktuelle Leistungsstand betrachtet werden. Auch die bisherigen Lernfortschritte und die Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes verdienen Aufmerksamkeit.

 

Interessen und Stärken berücksichtigen

Kinder unterscheiden sich darin, wofür sie sich interessieren und wie sie sich mit neuen Themen beschäftigen.

 

Manche zeigen ein besonderes Interesse an Sprachen, Mathematik oder Naturwissenschaften. Andere beschäftigen sich gerne mit Musik, Kunst, Sport, Technik oder praktischen Aufgaben.

 

Diese Interessen können Hinweise darauf geben, welche schulischen Angebote ein Kind ansprechen und seine Lernmotivation unterstützen.

 

Fragen zur Orientierung:

  • Womit beschäftigt sich mein Kind besonders gerne?

  • Welche Themen wecken seine Neugier?

  • Welche Fähigkeiten zeigt es auch außerhalb des Unterrichts?

  • Welche Fächer und Angebote wünscht es sich für die neue Schule?

  • Welche zusätzlichen Schwerpunkte bietet die jeweilige Schule?

Nicht jede Stärke zeigt sich unmittelbar in Schulnoten. Auch Kreativität, Ausdauer, soziale Fähigkeiten oder praktische Fertigkeiten gehören zur Entwicklung eines Kindes.

 

Selbstständigkeit und Lernverhalten einschätzen

Mit dem Wechsel auf eine weiterführende Schule verändern sich häufig die Anforderungen an die Organisation des Lernens.

 

Kinder müssen sich an mehrere Fachlehrkräfte, unterschiedliche Unterrichtsmaterialien, neue Aufgabenstellungen und veränderte Tagesabläufe gewöhnen.

 

Wie selbstständig ein Kind bereits arbeitet und welche Unterstützung es noch benötigt, kann deshalb bei der Schulwahl berücksichtigt werden.

 

Fragen zur Orientierung:

  • Kann mein Kind Arbeitsaufträge verstehen und selbstständig bearbeiten?

  • Wie organisiert es seine Schulmaterialien und Hausaufgaben?

  • Kann es sich über einen angemessenen Zeitraum mit einer Aufgabe beschäftigen?

  • Wie reagiert es, wenn etwas nicht sofort gelingt?

  • Traut es sich, Fragen zu stellen und Unterstützung anzunehmen?

  • Welche Hilfestellungen benötigt es derzeit beim Lernen?

Selbstständigkeit ist keine unveränderliche Eigenschaft. Sie entwickelt sich durch Erfahrung, Anleitung und Übung weiter.

 

Ein Kind muss deshalb zu Beginn der fünften Klasse noch nicht alle Anforderungen vollständig selbstständig bewältigen können.

 

Schulische Anforderungen und Lernbedingungen kennenlernen

Die Schulformen in Nordrhein-Westfalen unterscheiden sich in ihren Bildungsgängen, Unterrichtskonzepten und Anforderungen.

Gleichzeitig können sich Schulen derselben Schulform hinsichtlich ihrer pädagogischen Schwerpunkte und Angebote unterscheiden.

 

Für Eltern ist es daher sinnvoll, sich nicht ausschließlich über die Schulform zu informieren, sondern auch die einzelnen Schulen näher kennenzulernen.

 

Fragen zur Orientierung:

  • Wie ist der Unterricht an der Schule organisiert?

  • Welche pädagogischen Schwerpunkte setzt die Schule?

  • Welche Fremdsprachen und Wahlangebote gibt es?

  • Wie werden unterschiedliche Lernvoraussetzungen berücksichtigt?

  • Welche Förderangebote bestehen bei Lernschwierigkeiten?

  • Wie werden Schülerinnen und Schüler beim selbstständigen Lernen unterstützt?

  • Welche Angebote gibt es im Ganztag oder außerhalb des Unterrichts?

  • Wie gestaltet die Schule den Übergang von der Grundschule in die fünfte Klasse?

Informationsveranstaltungen, Tage der offenen Tür und Gespräche mit den Schulen können helfen, diese Fragen zu klären.

 

Individuellen Unterstützungsbedarf berücksichtigen

Nicht alle Kinder lernen unter denselben Voraussetzungen. Manche benötigen in bestimmten Bereichen zusätzliche Unterstützung, beispielsweise beim Lesen, Schreiben, Rechnen, bei der Konzentration oder bei der Organisation schulischer Aufgaben.

 

Auch sprachliche Voraussetzungen, gesundheitliche Einschränkungen oder ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf können für die Gestaltung des Schulalltags relevant sein.

 

Ein solcher Unterstützungsbedarf sollte nicht vorschnell als Argument für oder gegen eine bestimmte Schulform verstanden werden.

 

Entscheidend ist vielmehr, welche Unterstützung das Kind benötigt und welche Möglichkeiten die jeweilige Schule tatsächlich bietet.

 

Fragen zur Orientierung:

  • In welchen Lernbereichen benötigt mein Kind Unterstützung?

  • Welche Fördermaßnahmen haben sich bisher bewährt?

  • Welche Angebote kann die weiterführende Schule bereitstellen?

  • Wie werden Eltern und Lehrkräfte in die Förderplanung einbezogen?

  • Gibt es geeignete Ansprechpartner für individuelle Lern- und Entwicklungsfragen?

  • Wie kann eine bereits begonnene Förderung beim Schulwechsel fortgeführt werden?

Bei einem bestehenden Unterstützungsbedarf kann es sinnvoll sein, frühzeitig das Gespräch mit der Grundschule und den infrage kommenden weiterführenden Schulen zu suchen.

 

Das Kind in die Entscheidung einbeziehen

Die Schulwahl betrifft unmittelbar den Alltag und die weitere Entwicklung des Kindes. Deshalb sollten auch seine Vorstellungen, Erwartungen und möglichen Sorgen gehört werden.

 

Kinder nehmen Schulen häufig anders wahr als Erwachsene. Für sie können die neue Klassengemeinschaft, Freundschaften, der Schulweg oder die Atmosphäre einer Schule besonders bedeutsam sein.

 

Diese Gesichtspunkte verdienen Beachtung, sollten aber gemeinsam mit den schulischen und pädagogischen Fragen betrachtet werden.

 

Fragen für ein Gespräch mit dem Kind:

  • Worauf freust du dich an der neuen Schule?

  • Was macht dir vielleicht noch Sorgen?

  • Welche Fächer oder Angebote interessieren dich?

  • Was ist dir an einer Schule besonders wichtig?

  • Was möchtest du über die neue Schule wissen?

  • Welche Unterstützung wünschst du dir beim Wechsel?

Die Beteiligung des Kindes bedeutet nicht, dass es die Entscheidung allein treffen muss. Sie ermöglicht jedoch, seine Sichtweise besser zu verstehen und in die Überlegungen einzubeziehen.

 

Die Grundschulempfehlung als Gesprächsgrundlage nutzen

Die Grundschulempfehlung bietet Eltern eine pädagogische Einschätzung der bisherigen schulischen Entwicklung ihres Kindes.

 

Sie sollte deshalb bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt und bei offenen Fragen mit den Lehrkräften besprochen werden.

 

Dabei können Eltern insbesondere nachfragen, welche Beobachtungen und Entwicklungen zur Empfehlung geführt haben, welche Stärken gesehen werden und in welchen Bereichen weiterer Unterstützungsbedarf besteht.

 

In Nordrhein-Westfalen ist die Grundschulempfehlung nicht verbindlich. Die Entscheidung über die Schulform liegt grundsätzlich bei den Eltern. Für die Anmeldung und Aufnahme gelten die jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen.

 

Die Entscheidung gemeinsam und gut informiert treffen

Eine Schulwahl lässt sich nicht auf eine einzelne Note, eine Empfehlung oder den Ruf einer Schule reduzieren.

 

Eltern können unterschiedliche Informationen zusammenführen: die schulische Entwicklung ihres Kindes, seine Interessen und Bedürfnisse, die Einschätzung der Grundschule und die konkreten Angebote der weiterführenden Schulen.

 

Dabei müssen nicht alle Fragen sofort eindeutig beantwortet werden. Wichtig ist, sich ausreichend Zeit für Informationen, Gespräche und die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Möglichkeiten zu nehmen.

 

Auch nach dem Wechsel entwickelt sich ein Kind weiter. Lernverhalten, Interessen und Leistungen können sich verändern. Das nordrhein-westfälische Schulsystem sieht unter bestimmten Voraussetzungen weitere Bildungswege und Übergangsmöglichkeiten vor.

 

Eine gut informierte Schulwahl berücksichtigt deshalb das Kind in seiner gegenwärtigen Entwicklung und behält zugleich seine weiteren Möglichkeiten im Blick.

Schulabschlüsse und weitere Bildungswege

Welche Abschlüsse gibt es und welche Möglichkeiten eröffnen sie?

 

Ein Schulabschluss markiert einen wichtigen Abschnitt im Bildungsweg. Er dokumentiert erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten und bildet die Grundlage für weitere schulische oder berufliche Möglichkeiten.

 

In Nordrhein-Westfalen können Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Schulabschlüsse erwerben. Diese unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Voraussetzungen und der damit verbundenen Anschlussmöglichkeiten.

 

Dabei führt nicht jeder Bildungsweg unmittelbar zum Abitur oder zu einer Berufsausbildung. Auch nach einem ersten Schulabschluss bestehen Möglichkeiten, die schulische Bildung fortzusetzen, einen weiteren Abschluss zu erwerben oder berufliche Qualifikationen zu erlangen.

 

Ein Schulabschluss ist deshalb nicht nur das Ende eines Bildungsabschnitts, sondern kann zugleich der Ausgangspunkt für weitere Bildungswege sein.

 

Erster Schulabschluss (ESA)

In der Regel nach Klasse 9

Der Erste Schulabschluss bestätigt den erfolgreichen Abschluss eines entsprechenden Bildungsgangs der Sekundarstufe I. Er kann unter den geltenden Voraussetzungen am Ende der neunten Klasse erworben werden.

 

Er vermittelt eine Grundlage für den Einstieg in eine Berufsausbildung oder für den Besuch weiterführender schulischer Bildungsgänge.

 

Mögliche Anschlusswege

  • Aufnahme einer dualen Berufsausbildung bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen

  • Fortsetzung der schulischen Bildung zum Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses

  • Besuch geeigneter Bildungsgänge am Berufskolleg

  • Erwerb weiterer schulischer oder beruflicher Qualifikationen

Welche Bildungsgänge zugänglich sind, richtet sich nach den jeweiligen Aufnahmevoraussetzungen.

 

Erweiterter Erster Schulabschluss (EESA)

In der Regel nach Klasse 10

Der Erweiterte Erste Schulabschluss kann am Ende der zehnten Klasse erworben werden. Er baut auf den grundlegenden Bildungsanforderungen der Sekundarstufe I auf und eröffnet weitere schulische und berufliche Möglichkeiten.

 

Mögliche Anschlusswege

  • Beginn einer dualen Berufsausbildung

  • Besuch geeigneter Bildungsgänge am Berufskolleg

  • Fortsetzung der schulischen Bildung mit dem Ziel des Mittleren Schulabschlusses

  • Erwerb zusätzlicher beruflicher Qualifikationen

Auch mit diesem Abschluss ist der weitere Bildungsweg nicht abgeschlossen. Unter den entsprechenden Voraussetzungen kann ein höherer Schulabschluss angestrebt werden.

 

Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)

In der Regel nach Klasse 10

Der Mittlere Schulabschluss, auch Fachoberschulreife genannt, ist ein Abschluss der Sekundarstufe I. Er kann an verschiedenen Schulformen erworben werden, sofern die jeweiligen Leistungsanforderungen erfüllt sind.

 

Er eröffnet unterschiedliche Möglichkeiten der beruflichen Ausbildung und der schulischen Weiterbildung.

 

Mögliche Anschlusswege

  • Beginn einer dualen oder schulischen Berufsausbildung

  • Besuch weiterführender Bildungsgänge am Berufskolleg

  • Erwerb der Fachhochschulreife über einen entsprechenden Bildungsgang

  • Übergang in die gymnasiale Oberstufe bei Vorliegen der Berechtigung

Wichtig: Der Mittlere Schulabschluss allein berechtigt nicht automatisch zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Hierfür muss die entsprechende Berechtigung erworben werden.

 

Fachhochschulreife (FHR)

Ein Bildungsabschluss mit Zugang zu Fachhochschulen beziehungsweise Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Die Fachhochschulreife eröffnet grundsätzlich den Zugang zu Studiengängen an Fachhochschulen beziehungsweise Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Die konkreten Studienmöglichkeiten richten sich nach den geltenden Hochschulzugangsbestimmungen.

 

Sie kann auf unterschiedlichen Bildungswegen erworben werden, beispielsweise in geeigneten Bildungsgängen am Berufskolleg.

 

Dabei ist zwischen der vollständigen Fachhochschulreife und dem schulischen Teil der Fachhochschulreife zu unterscheiden.

 

Der schulische Teil allein entspricht noch nicht der vollständigen Fachhochschulreife. Für deren Erwerb muss zusätzlich der vorgeschriebene praktische beziehungsweise berufsbezogene Teil nachgewiesen werden.

 

Mögliche Anschlusswege

  • Studium an einer Fachhochschule beziehungsweise Hochschule für angewandte Wissenschaften im Rahmen der geltenden Zulassungsbestimmungen

  • Aufnahme einer Berufsausbildung

  • Fortsetzung der schulischen oder beruflichen Qualifizierung

  • Erwerb weiterer Abschlüsse bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen

Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Abschluss der gymnasialen Oberstufe

Die allgemeine Hochschulreife wird in der Regel nach erfolgreichem Besuch der gymnasialen Oberstufe und Bestehen der Abiturprüfung erworben.

 

Sie kann unter anderem am Gymnasium, an der Gesamtschule oder in entsprechenden Bildungsgängen des Berufskollegs erreicht werden.

 

Das Abitur eröffnet grundsätzlich den Zugang zu Studiengängen an Universitäten und anderen Hochschulen. Für einzelne Studiengänge können zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen gelten.

 

Mögliche Anschlusswege

  • Aufnahme eines Hochschulstudiums

  • Beginn einer dualen oder schulischen Berufsausbildung

  • Aufnahme eines dualen Studiums bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen

  • weitere schulische oder berufliche Qualifizierung

Berufskolleg – unterschiedliche Wege zu schulischen und beruflichen Qualifikationen

Das Berufskolleg nimmt im nordrhein-westfälischen Bildungssystem eine besondere Stellung ein. Es bietet unterschiedliche Bildungsgänge, die allgemeinbildende und berufsbezogene Inhalte miteinander verbinden.

 

Je nach Bildungsgang können Schülerinnen und Schüler dort einen weiteren Schulabschluss erwerben, berufliche Kenntnisse vertiefen oder einen Berufsabschluss anstreben.

 

Zu den Angeboten gehören beispielsweise Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule, berufliches Gymnasium und Fachschule.

Die Zugangsvoraussetzungen und möglichen Abschlüsse unterscheiden sich je nach Bildungsgang.

 

Ein Berufskolleg ist deshalb nicht ausschließlich eine Schule für Jugendliche, die unmittelbar eine Berufsausbildung beginnen möchten. Es bietet auch Möglichkeiten, höhere schulische Abschlüsse bis hin zum Abitur zu erwerben.

 

Berufsausbildung und weitere Qualifizierung

Neben der Fortsetzung der schulischen Bildung bietet die berufliche Ausbildung einen eigenständigen Weg zur beruflichen Qualifikation.

 

Bei der dualen Berufsausbildung lernen Auszubildende in einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Daneben gibt es schulische Berufsausbildungen, die insbesondere an Berufskollegs oder anderen beruflichen Schulen angeboten werden.

 

Auch nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung bestehen weitere Entwicklungsmöglichkeiten. Je nach Qualifikation, beruflicher Erfahrung und erfüllten Voraussetzungen können zusätzliche Abschlüsse erworben oder weitere Bildungswege eingeschlagen werden.

 

Können Schulabschlüsse später nachgeholt werden?

Ja. In Nordrhein-Westfalen gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen Schulabschluss zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben oder einen bereits erreichten Abschluss durch einen höheren zu ergänzen.

 

Dazu gehören unter anderem geeignete Bildungsgänge an Berufskollegs sowie Angebote des Zweiten Bildungswegs, beispielsweise an Weiterbildungskollegs.

 

Welche Möglichkeit infrage kommt, hängt unter anderem vom bisherigen Schulabschluss, dem Alter, der schulischen beziehungsweise beruflichen Vorbildung und den jeweiligen Aufnahmebedingungen ab.

 

Der Bildungsweg muss deshalb nicht geradlinig verlaufen. Unterschiedliche schulische und berufliche Stationen können zu weiteren Qualifikationen und Abschlüssen führen.

 

Welcher Abschluss eröffnet welchen Weg?

Die verschiedenen Schulabschlüsse sind mit unterschiedlichen Berechtigungen verbunden. Dabei ist zwischen einem grundsätzlich möglichen Bildungsweg und einem unmittelbaren Anspruch auf Aufnahme zu unterscheiden.

 

Nicht jeder Abschluss eröffnet automatisch den Zugang zu jedem weiterführenden Bildungsgang. Häufig müssen zusätzliche Leistungsanforderungen, Berechtigungen oder andere Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sein.

 

Für Eltern und Schüler ist es deshalb sinnvoll, frühzeitig zu klären, welche Abschlüsse an einer Schule erworben werden können und welche Möglichkeiten anschließend bestehen.

 

Wichtig ist nicht allein, welcher Abschluss zunächst angestrebt wird, sondern auch, welche weiteren Bildungswege damit verbunden sind.

Weiterführende Schulen in Hilden und Umgebung

Schulen im Überblick

Für den Übergang nach der vierten Klasse stehen in Hilden und im unmittelbaren Umfeld sechs weiterführende Schulen zur Verfügung. Dazu gehören zwei Gymnasien, zwei Gesamtschulen, eine Realschule und eine Sekundarschule.

Die Bettine-von-Arnim-Gesamtschule befindet sich in Langenfeld-Richrath, gehört jedoch als Schule des Zweckverbandes Langenfeld-Hilden zum gemeinsamen Schulangebot beider Städte.

Helmholtz-Gymnasium Hilden

Schulform: Gymnasium
Träger: Stadt Hilden
Anschrift: Am Holterhöfchen 30, 40724 Hilden

Das Helmholtz-Gymnasium ist ein städtisches Gymnasium mit einem neunjährigen Bildungsgang (G9). Es vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung und führt über die gymnasiale Oberstufe zum Abitur.

Neben dem regulären Unterricht bietet die Schule fachliche Schwerpunktsetzungen und ergänzende schulische Angebote. Über die aktuellen Profile, Fremdsprachenfolgen, Fördermöglichkeiten und Angebote der Erprobungsstufe informiert die Schule auf ihrer Website.

Möglicher Abschluss: Allgemeine Hochschulreife (Abitur); weitere Abschlüsse nach den geltenden Bestimmungen.

Website: www.hgh.hilden.de

Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium

Schulform: Gymnasium
Träger: Evangelische Kirche im Rheinland
Anschrift: Gerresheimer Straße 74, 40721 Hilden

Das Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium ist ein Gymnasium in evangelischer Trägerschaft und gehört zum Evangelischen Schulzentrum Hilden.

Die Schule bietet einen gymnasialen Bildungsgang mit anschließender Oberstufe. Ihr schulisches Profil verbindet den allgemeinen Bildungsauftrag des Gymnasiums mit dem pädagogischen Selbstverständnis einer evangelischen Schule.

Informationen zu Unterrichtsschwerpunkten, Fremdsprachen, zusätzlichen Angeboten und dem Übergang in die fünfte Klasse stellt die Schule selbst bereit.

Möglicher Abschluss: Allgemeine Hochschulreife (Abitur); weitere Abschlüsse nach den geltenden Bestimmungen.

Website: www.dbghilden.de

Marie-Colinet-Sekundarschule

Schulform: Sekundarschule
Träger: Stadt Hilden
Anschrift: Am Holterhöfchen 26, 40724 Hilden

Die Marie-Colinet-Sekundarschule ist eine städtische Schule der Sekundarstufe I für die Klassen 5 bis 10.

Sie ermöglicht gemeinsames Lernen bei unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und verbindet dies mit individueller Förderung und differenzierten Lernangeboten.

Zu ihren schulischen Arbeitsfeldern gehören unter anderem digitales Lernen, Medienbildung und Berufsorientierung.

Die Sekundarschule verfügt über keine eigene gymnasiale Oberstufe. Bei entsprechender Berechtigung ist nach Klasse 10 der Übergang in eine gymnasiale Oberstufe möglich.

Mögliche Abschlüsse: Erster Schulabschluss, Erweiterter Erster Schulabschluss und Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife).

Website: www.sekundarschule-hilden.de

 

Erzbischöfliche Theresienschule

Schulform: Realschule für Mädchen
Träger: Erzbistum Köln
Anschrift: Gerresheimer Straße 53, 40721 Hilden

Die Theresienschule ist eine katholische Mädchenrealschule in kirchlicher Trägerschaft. Sie umfasst die Klassen 5 bis 10 und vermittelt eine erweiterte allgemeine Bildung.

Als Realschule verbindet sie allgemeinbildende Unterrichtsinhalte mit Möglichkeiten zur fachlichen Schwerpunktsetzung und zur Vorbereitung auf weiterführende schulische oder berufliche Bildungswege.

Die Schule richtet sich ausschließlich an Mädchen. Informationen zum pädagogischen Profil, zu den Unterrichtsangeboten und zur Anmeldung sind auf der Schulwebsite verfügbar.

Mögliche Abschlüsse: Erster Schulabschluss, Erweiterter Erster Schulabschluss und Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife). Bei entsprechender Berechtigung ist der Übergang in eine gymnasiale Oberstufe möglich.

Website: www.theresienschule-hilden.de

Wilhelmine-Fliedner-Schule

Schulform: Gesamtschule
Träger: Evangelische Kirche im Rheinland
Anschrift: Gerresheimer Straße 74, 40721 Hilden

Die Wilhelmine-Fliedner-Schule ist eine evangelische Gesamtschule und gehört ebenfalls zum Evangelischen Schulzentrum Hilden.

Sie ermöglicht gemeinsames Lernen bei unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und bietet verschiedene Bildungswege innerhalb einer Schulform.

Die Schule umfasst die Sekundarstufe I und die gymnasiale Oberstufe. Damit können Schülerinnen und Schüler dort unterschiedliche Schulabschlüsse bis hin zum Abitur erwerben.

Zum Schulangebot gehören individuelle Förderung, Berufsorientierung und ergänzende schulische Aktivitäten.

Mögliche Abschlüsse: Erster Schulabschluss, Erweiterter Erster Schulabschluss, Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) und Allgemeine Hochschulreife (Abitur).

Website: www.wfshilden.de

 

Bettine-von-Arnim-Gesamtschule

Schulform: Gesamtschule
Träger: Zweckverband Langenfeld-Hilden
Anschrift: Hildener Straße 3, 40764 Langenfeld

Die Bettine-von-Arnim-Gesamtschule liegt in Langenfeld-Richrath und gehört zum gemeinsamen Schulangebot der Städte Langenfeld und Hilden.

Als Gesamtschule ermöglicht sie Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen einen gemeinsamen Schulbesuch und verschiedene Bildungswege.

Die Schule umfasst die Sekundarstufe I und eine gymnasiale Oberstufe. Sie bietet damit Abschlussmöglichkeiten bis zur allgemeinen Hochschulreife.

Informationen zu ihrem pädagogischen Konzept, den Unterrichtsangeboten und den Anmeldemöglichkeiten stellt die Schule auf ihrer Website bereit.

Mögliche Abschlüsse: Erster Schulabschluss, Erweiterter Erster Schulabschluss, Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) und Allgemeine Hochschulreife (Abitur).

Website: www.bva-gesamtschule.de

Weitere schulische Angebote in Hilden

Neben den sechs Schulen, die für den regulären Übergang nach der vierten Klasse im Mittelpunkt stehen, gibt es weitere schulische Einrichtungen.

Förderzentrum Mitte des Kreises Mettmann

Schulform: Förderschule
Träger: Kreis Mettmann
Anschrift: Lortzingstraße 1, 40724 Hilden

Das Förderzentrum Mitte ist ein schulisches Angebot für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Unterricht, Förderung und Abschlussmöglichkeiten richten sich nach den jeweiligen Förderschwerpunkten und Bildungsgängen.

Informationen: Über die Schulverwaltung beziehungsweise das Förderzentrum Mitte.

Berufskolleg Hilden

Schulform: Berufskolleg
Träger: Kreis Mettmann
Anschrift: Am Holterhöfchen 34, 40724 Hilden

Das Berufskolleg Hilden bietet unterschiedliche berufliche und schulische Bildungsgänge. Es ist insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene relevant, die nach der Sekundarstufe I eine Berufsausbildung beginnen, einen höheren Schulabschluss erwerben oder sich beruflich weiterqualifizieren möchten.

Website: www.berufskolleg.de

 

Worauf sollten Eltern bei den einzelnen Schulen achten?

Neben der Schulform können auch die konkreten Angebote einer Schule für die Entscheidung von Bedeutung sein.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Unterrichtsorganisation und pädagogisches Konzept

  • Fremdsprachen und fachliche Schwerpunkte

  • Ganztagsangebote und Betreuungszeiten

  • individuelle Förderung und Unterstützung bei Lernschwierigkeiten

  • Angebote zur Berufsorientierung

  • Gestaltung des Übergangs in die fünfte Klasse

  • Schulweg und Erreichbarkeit

  • Möglichkeiten der Mitwirkung von Eltern und Schülern

Die Schulen stellen diese Informationen auf ihren Websites und bei Informationsveranstaltungen zur Verfügung.

Unsere Übersicht dient der sachlichen Information. Sie enthält keine Rangfolge, Qualitätsbewertung oder Empfehlung einzelner Schulen.

Offizielle Informationen und Schulprofile

Die Stadt Hilden veröffentlicht eine Übersicht der weiterführenden Schulen sowie Informationen zu schulischen Veranstaltungen und Anmeldeverfahren.

Die einzelnen Schulen informieren auf ihren offiziellen Websites über ihre pädagogischen Konzepte, aktuellen Angebote, Informationsveranstaltungen und Aufnahmebedingungen.

Da sich schulische Profile, Angebote und Anmeldetermine verändern können, sollten Eltern vor einer Entscheidung die aktuellen Angaben der jeweiligen Schule berücksichtigen.

Anmeldung und wichtige Termine

Gut informiert von der Schulwahl bis zur Aufnahme in die fünfte Klasse

Der Wechsel von der Grundschule auf eine weiterführende Schule wird bereits im vierten Schuljahr vorbereitet. Eltern können sich über die verschiedenen Schulformen informieren, die Schulen kennenlernen und gemeinsam mit ihrem Kind überlegen, welche schulischen Angebote zu seinen Fähigkeiten, Interessen und seiner bisherigen Entwicklung passen.

Neben der Entscheidung für eine Schule sind auch die Anmeldefristen und das Aufnahmeverfahren zu beachten. Die weiterführenden Schulen in Hilden bieten dazu Informationsveranstaltungen, Tage der offenen Tür und persönliche Gespräche an.

Hier finden Eltern die wichtigsten Informationen zum Ablauf der Anmeldung sowie die Termine für das Schuljahr 2027/2028.

Wie läuft die Anmeldung an einer weiterführenden Schule ab?

1. Schulen kennenlernen und Informationen sammeln

Bereits im Herbst des vierten Schuljahres bieten viele weiterführende Schulen Informationsabende und Tage der offenen Tür an.

Eltern und Kinder können sich dort über Schulformen, Unterrichtsangebote, pädagogische Konzepte, Fremdsprachen, Ganztagsangebote und Fördermöglichkeiten informieren.

2. Beratung durch die Grundschule

Im vierten Schuljahr bespricht die Grundschule mit den Eltern die bisherige Lernentwicklung ihres Kindes und die möglichen weiterführenden Bildungswege.

Dabei werden die schulischen Leistungen, die Fähigkeiten und die individuellen Lernvoraussetzungen des Kindes berücksichtigt.

3. Halbjahreszeugnis und Grundschulempfehlung

Mit dem Halbjahreszeugnis der vierten Klasse erhalten Eltern eine begründete Empfehlung für die weitere Schullaufbahn ihres Kindes.

Die Grundschulempfehlung ist in Nordrhein-Westfalen nicht verbindlich. Sie dient den Eltern als pädagogische Orientierung bei der Wahl der weiterführenden Schulform.

4. Auswahl der weiterführenden Schule

Eltern entscheiden, an welcher weiterführenden Schule sie ihr Kind anmelden möchten.

Neben der Grundschulempfehlung können dabei die Interessen und Bedürfnisse des Kindes, die Anforderungen der Schulform und die konkreten Angebote der jeweiligen Schule berücksichtigt werden.

5. Anmeldung und gegebenenfalls Beratungsgespräch

Die Anmeldung erfolgt innerhalb der vorgesehenen Fristen an der gewünschten weiterführenden Schule.

Bei mehreren Schulen müssen Eltern vorab einen Termin buchen. Je nach Schule und Grundschulempfehlung kann zusätzlich ein Beratungsgespräch erforderlich sein.

6. Aufnahmeentscheidung und Vorbereitung auf die fünfte Klasse

Nach dem Aufnahmeverfahren informiert die Schule über die Entscheidung.

Eine Anmeldung bedeutet nicht automatisch, dass ein Schulplatz an der gewünschten Schule zugesichert ist. Wird ein Kind nicht aufgenommen, können die Eltern es an einer anderen Schule mit freien Plätzen anmelden.

Nach einer erfolgreichen Aufnahme bieten viele Schulen Kennenlernveranstaltungen an, um den Kindern den Einstieg in die fünfte Klasse zu erleichtern.

Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen können sich je nach Schule unterscheiden.

Üblicherweise werden folgende Dokumente benötigt:

  • Halbjahreszeugnis der vierten Klasse

  • Grundschulempfehlung

  • Anmeldeschein der Grundschule

  • ausgefülltes Anmeldeformular der weiterführenden Schule

  • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder ein anderer Identitätsnachweis

  • Nachweis über den Masernschutz

  • gegebenenfalls Nachweise zum Sorgerecht oder weitere von der Schule angeforderte Unterlagen

Einzelne Schulen verlangen zusätzliche Zeugnisse, Erklärungen oder Nachweise. Auch die Frage, ob das Kind zum Anmeldegespräch mitkommen soll, wird unterschiedlich geregelt.

Bitte prüfen Sie deshalb vor der Anmeldung die aktuellen Anforderungen der jeweiligen Schule.

Informationsveranstaltungen und Tage der offenen Tür 2026/2027

Die Stadt Hilden hat die Termine der weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2027/2028 veröffentlicht.

SchuleInformationsabendTag der offenen Tür
Marie-Colinet-Sekundarschule18.11.2026, 19:00–20:30 Uhr21.11.2026, 11:00–14:00 Uhr
Wilhelmine-Fliedner-SchuleKein zusätzlicher Informationsabend angegeben07.11.2026, 9:30–13:00 Uhr
Erzbischöfliche Theresienschule12.01.2027, 19:00 Uhr28.11.2026, 9:30–13:30 Uhr
Helmholtz-Gymnasium12.11.2026, 19:00–21:00 Uhr21.11.2026, 9:00–13:00 Uhr
Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium19.11.2026, 18:30 Uhr28.11.2026, 8:30–13:00 Uhr
Bettine-von-Arnim-Gesamtschule09.11.2026, 19:00 Uhr14.11.2026, 11:00–14:00 Uhr

Zentrale Informationsveranstaltung der weiterführenden Schulen

Die gemeinsame Informationsveranstaltung der weiterführenden Schulen fand am Donnerstag, 5. November 2026, um 19:00 Uhr in der Aula des Helmholtz-Gymnasiums statt.

Anmeldetermine für die fünfte Klasse 2027/2028

SchuleAnmeldetermine
Marie-Colinet-Sekundarschule01. und 02.03.2027, jeweils 8:00–18:00 Uhr
Wilhelmine-Fliedner-Schule13., 15., 16. und 17.02.2027
Erzbischöfliche Theresienschule11. und 12.02.2027, jeweils 14:00–17:30 Uhr; 15.02.2027, 14:00–16:00 Uhr
Helmholtz-Gymnasium01. und 02.03.2027, jeweils 9:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr
Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium01., 03., 12. und 13.02.2027
Bettine-von-Arnim-Gesamtschule01. und 02.03.2027, jeweils 8:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr

Die Termine beruhen auf der veröffentlichten Übersicht der Stadt Hilden und wurden, soweit aktuelle Angaben vorlagen, mit den offiziellen Schulwebsites abgeglichen.

Anmeldung und Besonderheiten der einzelnen Schulen

Marie-Colinet-Sekundarschule

Anmeldung: 01. und 02. März 2027, jeweils 8:00–18:00 Uhr

Für die Anmeldung ist eine vorherige Online-Terminbuchung vorgesehen.

Die Schule stellt auf ihrer Website Informationen zum Anmeldevorgang, einen Anmeldebogen und Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen bereit.

Kontakt

Am Holterhöfchen 26 · 40724 Hilden
Telefon: 02103 964690
E-Mail: sekretariat@sek.hilden.de

Weitere Informationen: www.sekundarschule-hilden.de

 

Wilhelmine-Fliedner-Schule

Anmeldung: 13., 15., 16. und 17. Februar 2027

Die Terminvereinbarung erfolgt über das Anmeldeportal der Schule.

Die Schule weist darauf hin, dass für Kinder, die inklusiv beschult werden, die Terminvereinbarung telefonisch über das Sekretariat erfolgen soll.

Kontakt

Gerresheimer Straße 74 · 40721 Hilden
Telefon: 02103 33892-201
E-Mail: wfs.gesamtschule@ekir.de

Weitere Informationen: www.wfshilden.de

 

Erzbischöfliche Theresienschule

Anmeldung:

  • Donnerstag, 11. Februar 2027, 14:00–17:30 Uhr

  • Freitag, 12. Februar 2027, 14:00–17:30 Uhr

  • Montag, 15. Februar 2027, 14:00–16:00 Uhr

Die Anmeldung erfolgt im Rahmen eines persönlichen Gesprächs. Die Schule bittet darum, dass die Eltern gemeinsam mit ihrer Tochter zum Anmeldegespräch kommen.

Eine vorherige Terminvereinbarung über das Sekretariat ist erforderlich.

Besondere Hinweise zu den Unterlagen

Die Theresienschule nennt für die Anmeldung unter anderem folgende Unterlagen, die als Kopien mitzubringen sind:

  • Grundschulzeugnisse bis einschließlich Klasse 3

  • Halbjahreszeugnis der vierten Klasse mit Grundschulempfehlung

  • Geburtsurkunde und Taufurkunde

  • Nachweis der Kirchenzugehörigkeit eines Elternteils

  • Impfausweis

Den Anmeldebogen können Eltern vorab herunterladen oder vor Ort ausfüllen.

Kontakt

Gerresheimer Straße 53 · 40721 Hilden
Telefon: 02103 33396
E-Mail: sekretariat@theresienschule-hilden.de

Weitere Informationen: www.theresienschule-hilden.de

 

Helmholtz-Gymnasium

Anmeldung: 01. und 02. März 2027, jeweils 9:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr

Die Anmeldung ist nur nach vorheriger Terminbuchung möglich.

Die Online-Terminbuchung beginnt am 30. November 2026 um 9:00 Uhr.

Die Schule unterscheidet beim Anmeldeverfahren zwischen Kindern mit einer Gymnasialempfehlung beziehungsweise eingeschränkten Gymnasialempfehlung und Kindern ohne eine solche Empfehlung.

Für Kinder ohne Gymnasialempfehlung beziehungsweise eingeschränkte Gymnasialempfehlung ist vor der Anmeldung ein Beratungsgespräch vorgesehen.

Diese Beratungsgespräche finden im Februar 2027 statt. Die telefonische Terminvereinbarung dafür ist ab dem 12. Januar 2027 möglich.

Kontakt

Am Holterhöfchen 30 · 40724 Hilden
Telefon: 02103 89030
E-Mail: sekretariat@hgh.hilden.de

Weitere Informationen: www.hgh.hilden.de

 

Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium

Anmeldung: 01., 03., 12. und 13. Februar 2027

Die Stadt Hilden weist darauf hin, dass die Anmeldetermine vorab über die Schulwebsite gebucht werden müssen.

Auf der Website des Gymnasiums stehen außerdem Informationen zur Unterstufe und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Verfügung.

Die Schule informiert dort auch über Ansprechpartner für Fragen zur Aufnahme.

Kontakt

Gerresheimer Straße 74 · 40721 Hilden
Telefon: 02103 33892-301
E-Mail: sekretariat@dbghilden.de

Weitere Informationen: www.dbghilden.de

 

Bettine-von-Arnim-Gesamtschule

Anmeldung:

  • Montag, 01. März 2027, 8:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr

  • Dienstag, 02. März 2027, 8:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr

Die Online-Terminbuchung beginnt am 14. November 2026.

Die Bettine-von-Arnim-Gesamtschule veröffentlicht auf ihrer Website Informationen für den neuen fünften Jahrgang, eine Schulbroschüre und Hinweise zum Aufnahmeverfahren.

Bei Fragen zur Anmeldung können sich Eltern direkt an die Schule wenden.

Kontakt

Hildener Straße 3 · 40764 Langenfeld
Telefon: 02173 99560
E-Mail: info@bva-gesamtschule.de

Weitere Informationen: www.bva-gesamtschule.de

 

Was passiert, wenn die gewünschte Schule keinen Platz anbieten kann?

Die Entscheidung für eine bestimmte Schulform und die Aufnahme an einer konkreten Schule sind zwei unterschiedliche Fragen.

Eltern können ihr Kind an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl anmelden. Ein uneingeschränkter Anspruch auf einen Platz an genau dieser Schule besteht jedoch nicht.

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die verfügbaren Schulplätze, erfolgt die Aufnahme nach den geltenden schulrechtlichen Bestimmungen.

Kann ein Kind nicht aufgenommen werden, müssen die Eltern eine andere geeignete Schule mit freien Plätzen auswählen.

Es kann deshalb hilfreich sein, sich bereits vor der Anmeldung über mehrere infrage kommende Schulen zu informieren.

Elternseminar: Schulwahl nach der 4. Klasse

Welche Schule passt zu meinem Kind?

Die Wahl einer weiterführenden Schule wirft häufig Fragen auf. Welche Schulformen gibt es? Welche Bedeutung hat die Grundschulempfehlung? Welche Abschlüsse sind möglich? Und welche Kriterien können Eltern bei der Entscheidung berücksichtigen?

Im Rahmen unserer Elternplattform Hilden bieten wir hierzu ein Informationsseminar an.

Mittwoch, 25. November 2026
17:30–19:30 Uhr

Lernzentrum Hilden
Nové-Město-Platz 3B · 1. Etage
40721 Hilden

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Mettmann statt.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich.

Anmeldung und Kontakt

E-Mail: info@elternplattform.de
Telefon: 02103 908 33 20
WhatsApp: 0172 435 97 98

Weitere Informationen: www.elternplattform.de

 

Hinweise zur Aktualität

Die genannten Informationsveranstaltungen und Anmeldetermine beziehen sich auf den Übergang in die fünfte Klasse zum Schuljahr 2027/2028.

Grundlage sind die veröffentlichten Angaben der Stadt Hilden und ergänzende Informationen der jeweiligen Schulen.

Da sich Termine, Anmeldeverfahren und Anforderungen ändern können, sollten Eltern vor der Anmeldung die aktuellen Hinweise auf den offiziellen Schulwebsites überprüfen.

Stand der Informationen: 8. November 2026

Häufig gestellte Fragen zur Schulwahl

Antworten auf wichtige Fragen zum Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule

Welche Bedeutung hat die Grundschulempfehlung? Kann mein Kind später die Schulform wechseln? Welche Abschlüsse sind möglich? Und was passiert, wenn die gewünschte Schule keinen Platz anbieten kann?

Bei der Schulwahl stellen sich Eltern viele Fragen. Die folgenden Antworten erläutern die wichtigsten Regelungen und Möglichkeiten im nordrhein-westfälischen Schulsystem.

Sie sollen Eltern helfen, schulische Entscheidungen besser zu verstehen und die weitere Entwicklung ihres Kindes einzuordnen.

Grundschulempfehlung und Schulwahl

Ist die Grundschulempfehlung in Nordrhein-Westfalen verbindlich?

Nein. Die Grundschulempfehlung ist in Nordrhein-Westfalen nicht verbindlich. Sie enthält eine pädagogische Einschätzung der Grundschule zur bisherigen Lernentwicklung und zur Eignung des Kindes für bestimmte Schulformen.

Die Eltern entscheiden grundsätzlich selbst, an welcher Schulform sie ihr Kind anmelden möchten.

Für die Aufnahme an einer konkreten Schule gelten die jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen.

Kann ich mein Kind an einem Gymnasium anmelden, obwohl die Grundschule eine andere Schulform empfiehlt?

Ja. Eltern können ihr Kind grundsätzlich auch dann an einem Gymnasium anmelden, wenn die Grundschule eine andere Schulform empfohlen hat.

Liegt keine Empfehlung für das Gymnasium oder keine entsprechende eingeschränkte Empfehlung vor, ist ein Beratungsgespräch an der weiterführenden Schule vorgesehen.

Die Empfehlung der Grundschule allein ist kein Ausschlussgrund für die Anmeldung.

Wie entsteht die Grundschulempfehlung?

Die Empfehlung beruht auf der pädagogischen Beurteilung der bisherigen Lernentwicklung des Kindes.

Dabei werden insbesondere die schulischen Leistungen, die Lernentwicklung sowie die Fähigkeiten und Kenntnisse berücksichtigt.

Die Empfehlung wird mit dem Halbjahreszeugnis der vierten Klasse ausgesprochen und begründet.

Eltern können sich im Beratungsgespräch erläutern lassen, welche Beobachtungen und Einschätzungen der Empfehlung zugrunde liegen.

Was kann ich tun, wenn ich mit der Grundschulempfehlung nicht einverstanden bin?

Eltern können zunächst das Gespräch mit der Klassenleitung suchen und um eine Erläuterung der Empfehlung bitten.

Dabei kann es hilfreich sein, konkrete Fragen zur Lernentwicklung, zum Arbeitsverhalten und zu den schulischen Anforderungen zu stellen.

Da die Grundschulempfehlung in Nordrhein-Westfalen nicht verbindlich ist, können Eltern grundsätzlich auch eine andere Schulform wählen.

Schulformen und schulische Entwicklung

Welche Schulform ist die beste für mein Kind?

Eine allgemein beste Schulform gibt es nicht.

Die Schulformen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Bildungsgänge, Unterrichtsorganisation und pädagogischen Konzepte. Auch Schulen derselben Schulform können unterschiedliche Schwerpunkte setzen.

Für die Entscheidung können die Fähigkeiten, Interessen, Lernentwicklung und Unterstützungsbedürfnisse des Kindes sowie die konkreten Angebote der jeweiligen Schule berücksichtigt werden.

Muss mein Kind bereits in der vierten Klasse sehr selbstständig arbeiten können?

Nein. Selbstständiges Lernen entwickelt sich über einen längeren Zeitraum und wird auch an weiterführenden Schulen weiter gefördert.

Mit dem Schulwechsel steigen häufig die Anforderungen an die Organisation von Materialien, Hausaufgaben und Lernzeiten.

Eltern können sich bei den Schulen darüber informieren, wie Kinder beim Übergang und beim Aufbau selbstständiger Lerngewohnheiten unterstützt werden.

Was ist die Erprobungsstufe?

An Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien bilden die Klassen 5 und 6 die Erprobungsstufe.

In dieser Zeit beobachten und begleiten die Lehrkräfte die schulische Entwicklung der Kinder. Dabei geht es unter anderem darum, wie sie mit den Anforderungen der gewählten Schulform zurechtkommen.

Für die Versetzung und den Übergang in die Klasse 7 gelten besondere schulrechtliche Regelungen.

Kann mein Kind später die Schulform wechseln?

Ja. Ein Wechsel der Schulform ist in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich möglich.

Ob und wann ein Wechsel erfolgen kann, hängt unter anderem von der bisherigen Schullaufbahn, den schulischen Leistungen, den geltenden Versetzungs- und Übergangsbestimmungen sowie den Aufnahmemöglichkeiten der anderen Schule ab.

Ein Schulformwechsel ist deshalb weder grundsätzlich ausgeschlossen noch jederzeit automatisch möglich.

Ist ein Wechsel vom Gymnasium zur Gesamtschule oder von der Realschule zum Gymnasium möglich?

Grundsätzlich können Wechsel zwischen verschiedenen Schulformen möglich sein.

Die Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch je nach Jahrgangsstufe, bisheriger schulischer Entwicklung und angestrebtem Bildungsgang.

Bei einem geplanten Wechsel sollten Eltern frühzeitig mit der bisherigen und der aufnehmenden Schule sprechen.

Was passiert, wenn mein Kind an der neuen Schule Schwierigkeiten bekommt?

Lernschwierigkeiten können unterschiedliche Ursachen haben. Dazu gehören beispielsweise fachliche Wissenslücken, veränderte Unterrichtsanforderungen, Schwierigkeiten bei der Lernorganisation oder die Eingewöhnung in eine neue Klassengemeinschaft.

Eltern sollten zunächst das Gespräch mit den Lehrkräften suchen und gemeinsam klären, in welchen Bereichen Unterstützung benötigt wird.

Je nach Situation können schulische Förderangebote, Veränderungen der Lernorganisation oder weitere Unterstützungsmaßnahmen sinnvoll sein.

Schwierigkeiten nach dem Schulwechsel bedeuten nicht automatisch, dass die gewählte Schulform ungeeignet ist.

Schulabschlüsse und Bildungswege

Kann mein Kind an einer Gesamtschule das Abitur machen?

Ja. Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen verfügen über eine gymnasiale Oberstufe.

Schülerinnen und Schüler können dort bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen die allgemeine Hochschulreife erwerben.

Kann mein Kind nach der Realschule oder Sekundarschule das Abitur machen?

Ja. Wer am Ende der Sekundarstufe I den Mittleren Schulabschluss mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erwirbt, kann seine Schullaufbahn in einer entsprechenden Oberstufe fortsetzen.

Dies ist beispielsweise an einem Gymnasium, einer Gesamtschule oder in geeigneten Bildungsgängen eines Berufskollegs möglich.

Kann mein Kind auch ohne Gymnasium studieren?

Ja. Ein Studium setzt nicht voraus, dass zuvor ein Gymnasium besucht wurde.

Die allgemeine Hochschulreife kann auch an einer Gesamtschule oder über bestimmte Bildungsgänge des Berufskollegs erworben werden.

Daneben eröffnet die vollständige Fachhochschulreife grundsätzlich Studienmöglichkeiten an Fachhochschulen beziehungsweise Hochschulen für angewandte Wissenschaften.

Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen auch Hochschulzugangsmöglichkeiten für beruflich Qualifizierte.

Was ist der Unterschied zwischen dem Mittleren Schulabschluss und dem Abitur?

Der Mittlere Schulabschluss, auch Fachoberschulreife genannt, wird in der Regel am Ende der zehnten Klasse erworben.

Er ermöglicht unterschiedliche berufliche und schulische Anschlusswege. Mit einer entsprechenden Berechtigung kann anschließend die gymnasiale Oberstufe besucht werden.

Das Abitur ist die allgemeine Hochschulreife und eröffnet grundsätzlich den Zugang zu Studiengängen an Universitäten und anderen Hochschulen.

Kann ein Schulabschluss später nachgeholt werden?

Ja. In Nordrhein-Westfalen gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen Schulabschluss nachzuholen oder einen bereits erworbenen Abschluss durch einen höheren zu ergänzen.

Dazu gehören beispielsweise Bildungsgänge an Berufskollegs und Angebote des Zweiten Bildungswegs.

Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von den individuellen Voraussetzungen und den Aufnahmebedingungen des jeweiligen Bildungsgangs ab.

Anmeldung und Aufnahme

Kann ich mein Kind an mehreren weiterführenden Schulen gleichzeitig anmelden?

Für das reguläre Aufnahmeverfahren wird grundsätzlich ein Anmeldeschein verwendet, den die Grundschule ausgibt.

Dieser dient dazu, das Anmeldeverfahren zu koordinieren und parallele Aufnahmen zu vermeiden.

Eltern sollten die konkreten Vorgaben der zuständigen Schule und des Schulträgers beachten. Eine gleichzeitige verbindliche Anmeldung an mehreren Schulen ist im regulären Verfahren nicht vorgesehen.

Hat mein Kind einen Anspruch auf einen Platz an der gewünschten Schule?

Nicht uneingeschränkt.

Eltern haben grundsätzlich das Recht, im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen die Schulform und die Schule zu wählen.

Ein Anspruch auf Aufnahme an einer bestimmten Schule besteht jedoch nicht unabhängig von den vorhandenen Kapazitäten.

Wenn mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze verfügbar sind, entscheidet die Schule nach den geltenden Aufnahmebestimmungen.

Was passiert, wenn die gewünschte Schule mein Kind nicht aufnimmt?

Wird ein Kind nicht aufgenommen, müssen die Eltern eine andere geeignete Schule mit freien Plätzen auswählen.

Die zuständigen Schulen beziehungsweise Schulverwaltungen informieren über das weitere Verfahren.

Es ist deshalb sinnvoll, sich bereits vor der Anmeldung auch mit anderen infrage kommenden Schulen zu beschäftigen.

Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung?

Üblicherweise werden das Halbjahreszeugnis der vierten Klasse, die Grundschulempfehlung und der Anmeldeschein der Grundschule benötigt.

Je nach Schule können weitere Unterlagen erforderlich sein, beispielsweise ein Anmeldeformular, eine Geburtsurkunde, ein Nachweis über den Masernschutz oder Unterlagen zum Sorgerecht.

Die verbindlichen Anforderungen veröffentlicht die jeweilige Schule.

Muss mein Kind beim Anmeldegespräch dabei sein?

Das hängt vom Anmeldeverfahren der jeweiligen Schule ab.

Einige Schulen führen persönliche Gespräche mit Eltern und Kindern. Andere Schulen organisieren die Anmeldung auf andere Weise.

Eltern sollten vorab prüfen, ob die Anwesenheit des Kindes erforderlich oder ausdrücklich erwünscht ist.

Förderung und besondere Lernvoraussetzungen

Welche Unterstützung gibt es bei Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten oder Rechenschwierigkeiten?

Die Schulen verfügen über unterschiedliche Möglichkeiten zur individuellen Förderung.

Welche Maßnahmen angeboten werden, hängt unter anderem vom festgestellten Unterstützungsbedarf, den schulrechtlichen Regelungen und dem Förderkonzept der jeweiligen Schule ab.

Eltern sollten frühzeitig nachfragen, wie die Schule mit Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben oder Rechnen umgeht und welche Förderangebote bestehen.

Was ist bei ADHS oder Konzentrationsschwierigkeiten zu beachten?

Kinder mit Aufmerksamkeits- oder Konzentrationsschwierigkeiten können im Schulalltag unterschiedliche Formen der Unterstützung benötigen.

Hilfreich kann es sein, mit der Schule über Unterrichtsorganisation, Arbeitsaufträge, Lernstruktur und geeignete Unterstützungsmaßnahmen zu sprechen.

Ob besondere schulische Maßnahmen oder ein Nachteilsausgleich infrage kommen, hängt von den individuellen Voraussetzungen und den geltenden Regelungen ab.

Eine Diagnose allein begründet nicht automatisch einen Anspruch auf jede gewünschte Maßnahme.

Kann mein Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf eine allgemeine Schule besuchen?

Ja. In Nordrhein-Westfalen ist Gemeinsames Lernen an allgemeinen Schulen möglich.

Die konkrete schulische Förderung und die Wahl des Förderortes richten sich nach den geltenden Bestimmungen sowie dem festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf.

Eltern sollten sich frühzeitig mit der Grundschule und den zuständigen Stellen über die Möglichkeiten des Übergangs austauschen.

Welche Unterstützung gibt es für Kinder, die Deutsch noch lernen?

Schulen können unterschiedliche Angebote zur sprachlichen Bildung und Deutschförderung bereitstellen.

Welche Unterstützung ein Kind erhält, hängt unter anderem von seinen sprachlichen Voraussetzungen und den schulischen Angeboten ab.

Eltern können sich bei den infrage kommenden Schulen nach Förderkonzepten, Sprachförderangeboten und der Begleitung mehrsprachiger Schülerinnen und Schüler erkundigen.

Schulalltag und praktische Fragen

Sollte mein Kind dieselbe Schule wie seine Freunde besuchen?

Freundschaften können den Übergang erleichtern und für das Wohlbefinden eines Kindes bedeutsam sein.

Sie sollten bei der Schulwahl berücksichtigt werden, müssen aber nicht allein ausschlaggebend sein.

Auch die Lernbedingungen, das pädagogische Angebot, die Interessen des Kindes und der Schulweg können in die Entscheidung einfließen.

Wie wichtig ist der Schulweg?

Der Schulweg gehört zum künftigen Alltag des Kindes und kann bei der Entscheidung berücksichtigt werden.

Dabei können die Entfernung, die Verkehrsanbindung, die Sicherheit des Weges und die benötigte Fahrzeit eine Rolle spielen.

Eltern sollten möglichst früh prüfen, wie ihr Kind die Schule erreichen kann.

Gibt es an allen weiterführenden Schulen Ganztagsangebote?

Nein. Die Angebote unterscheiden sich je nach Schule.

Einige Schulen sind als Ganztagsschulen organisiert, andere bieten ergänzende Betreuungs- oder Nachmittagsangebote an.

Auch Unterrichtszeiten, Mittagessen, Arbeitsgemeinschaften und Lernzeiten können unterschiedlich gestaltet sein.

Die jeweiligen Schulen informieren über ihre Angebote.

Wie kann ich mein Kind auf den Schulwechsel vorbereiten?

Hilfreich ist es, mit dem Kind über seine Erwartungen und Fragen zu sprechen und es an der Vorbereitung zu beteiligen.

Dazu können der Besuch eines Tages der offenen Tür, das Kennenlernen des Schulwegs und die gemeinsame Organisation der benötigten Materialien gehören.

Auch die schrittweise Förderung von Selbstständigkeit und Lernorganisation kann den Übergang erleichtern.

Dabei sollte der Schulwechsel nicht ausschließlich als Leistungsanforderung betrachtet werden. Für Kinder ist er auch mit neuen sozialen Erfahrungen, Beziehungen und Veränderungen im Alltag verbunden.

Wo erhalten Eltern weitere Informationen?

Informationen zu Schulformen, Schulabschlüssen und Übergangsmöglichkeiten stellt das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen bereit.

Die Stadt Hilden informiert über das örtliche Schulangebot und die Anmeldetermine.

Für Fragen zum pädagogischen Konzept, zu Förderangeboten, Aufnahmebedingungen und konkreten schulischen Abläufen sind die jeweiligen weiterführenden Schulen die richtigen Ansprechpartner.

Auch die Grundschulen begleiten Eltern und Kinder bei der Vorbereitung auf den Übergang.

Elternplattform Hilden – Informationen. Orientierung. Austausch.

Mit unserer Elternplattform möchten wir Eltern dabei unterstützen, schulische Entwicklungen besser zu verstehen und sich über Bildungswege und Erziehungsfragen zu informieren.

E-Mail: info@elternplattform.de
Website: www.elternplattform.de

Elternplattform Hilden

Informationen. Orientierung. Austausch.

Eltern stehen im Laufe der Schulzeit ihrer Kinder immer wieder vor neuen Fragen und Entscheidungen. Dazu gehören die Wahl der weiterführenden Schule, die schulische Entwicklung, Lernschwierigkeiten und die Begleitung des Lernens im Familienalltag.

Mit der Elternplattform Hilden möchten wir Eltern verständliche Informationen, Orientierung und Möglichkeiten zum persönlichen Austausch bieten.

Dazu organisieren wir Informationsveranstaltungen und Elternseminare, auch in Zusammenarbeit mit fachlichen und kommunalen Kooperationspartnern.

Aktuelle Veranstaltung

Elternseminar: Schulwahl nach der 4. Klasse

Welche Schule passt zu meinem Kind?

Welche Schulformen gibt es in Nordrhein-Westfalen? Worin unterscheiden sie sich? Welche Bedeutung hat die Grundschulempfehlung? Und welche Kriterien können Eltern bei der Entscheidung berücksichtigen?

In unserem Elternseminar informieren wir über die verschiedenen Schulformen, Bildungswege und Abschlussmöglichkeiten. Wir erläutern wichtige Fragen rund um den Übergang in die fünfte Klasse und geben Eltern Gelegenheit, eigene Fragen zu stellen.

Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, eine bestimmte Schule oder Schulform zu empfehlen. Im Mittelpunkt stehen sachliche Informationen und die individuelle Entwicklung des Kindes.

Termin: Mittwoch, 25. November 2026
Uhrzeit: 17:30–19:30 Uhr

Veranstaltungsort:
Lernzentrum Hilden
Nové-Město-Platz 3B · 1. Etage
40721 Hilden

Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich.

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Mettmann statt.

Anmeldung und Kontakt

Für die Teilnahme am Elternseminar bitten wir um eine Anmeldung per E-Mail, Telefon oder WhatsApp.

E-Mail: info@elternplattform.de
Telefon: 02103 908 33 20
WhatsApp: 0172 435 97 98

Weitere Informationen: www.elternplattform.de

Weitere Themen der Elternplattform

Auch über die Schulwahl hinaus möchten wir Eltern bei Fragen zur Bildung und Entwicklung ihrer Kinder begleiten.

Zu den Themen unserer Elternplattform gehören unter anderem Lernmotivation, Hausaufgaben, selbstständiges Lernen, Sprachentwicklung, Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechnen sowie der Umgang mit digitalen Medien.

Über weitere Veranstaltungen und Angebote informieren wir auf unserer Elternplattform.

Elternplattform Hilden – Informationen. Orientierung. Austausch.

Ein Angebot des Bildungs- und Erziehungsvereins Hand in Hand e. V.